aktualisiert am 27.02.2012                                             
Aktuelles   fortlaufend seit    

  September 2009

28.02.2012
11 Uhr - Gerichtsverhandlung am Arbeitsgericht Ravensburg
Klärung über die Befugnisse der Ehegatten wenn rechtliche Betreuung eingerichtet ist.
27.02.2012
Start der neuen Umfrageseite.
Umfragen zum Verbleib der Anna Moosmayer im Altenheim.
Umfragen zum Betreuungsrecht.
25.02.2012 Aktuallisierung der Startseite. Einbringung der neuesten Dokumente

Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich durch die überstürzenden Ereignisse in den letzten Tagen und Wochen keine Zeit gefunden, die Dokumente mit der aktuellen Seite zu verknüpfen


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29.11.2010 Beschwerde gegen den Beschluss vom 22.10.2010 wird eingereicht.

Anna will, das die Beschwerde vom Ehegatten geführt wird.

26.11.2010 Amtsrichter beschließt, daß, der Ehegatte am Unterbringungsverfahren nicht beteiligt wird. (Beschluss wird am 01.12.2010 zugestellt)
23.11.2010 Ehegatte will Anna nach Hause holen, erfährt im Altenheim von der Zwangsmaßnahme des Amtsrichters
22.11.2010 Amtsrichrter sperrt Anna für zwei Jahre ins Altenheim ein.
17.11.2010 Ehegatte wird von der Anhörung ferngehalten. Obwohl es der Wunsch der Betroffenen ist, das der Ehegatte dabei ist, mißachtet das Landgericht den Willen der 100-jährigen Anna
17.11.2010 15 Uhr Anhörung durch Landgericht

17.11.2010 11 Uhr Arzttermin beim Hausarzt

16.11.2010 Fall Anna Moosmayer wird weltweit der Presse übergeben

15.11.2010 Eilantrag für einstweilige Verfügung zum Arzttermin am 17.11.2010 dem Amtsgericht übergebeben

13.11.2010
Eilantrag wegen Aufhebung des Hausverbotes dem Landgericht per Fax übersandt

12.11.2010
Pflegeleitung spricht Hausverbot dem Ehegatten aus (Bezug auf Umgangsverbot)

12.11.2010
Umgangsverbot vom rechtlichen Betreuer an den Ehegatten durch Heimpersonal übermittelt

12.11.2010 14 Uhr Anhörungstermin durch Landgericht wird in letzter Minute abgesagt
05.11.2010
Handschriftliche Beschwerde wird eingereicht

05.11.2010
Eilantrag zur sofortigen Entlassung aus dem Altenheim beim Landgericht gestellt.

26.10.2010
Regio TV sendet Interview und Bericht über den Fall Anna Moosmayer

26.10.2010
Schwäbische Zeitung berichtet von den gestrigen Ereignissen

26.10.2010
erste Aufnahmen aus dem Seniorenzentrum - Anna will heim zu ihrem Ehegatten

25.10.2010
Sanitäter des Roten Kreuz und Einsatzkräfte der Polizei
unter der Führung einer Angestellten der Betreuungsbehörde
des Landratratsamtes Bodenseekreis

- Alle handeln im Auftrag des Betreuungsrichter Dr. Kragler (AG Überlingen) -


entführen Anna Moosmayer aus ihrer Wohnung und bringen
Anna gegen ihren Willen in eine geschlossene Station eines Pflegeheimes in Ravensburg

25.08.2010
Anna schickt die Rechnung des Amtsgerichts Überlingen an ihren rechtlichen Betreuer, mit dem Nachdruck, die Rechnung zu bezahlen.

Innerhalb der "Selbsthilfegruppe xxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxxxx" werden Wettenn abgeschlossen, wie lange der Berufsbetreuer braucht, um eine so wichtige Sache zu erledigen

25.08.2010
Das Amtsgericht Überlingen übersendet Beschluß in Sachen Klage vom 19.08.2010 indem das Amtsgericht Überlingen den Streitwert auf 500 Euro festlegt.

Gleichzeitig wird Anna aufgefordert, die Gerichtskosten in Höhe von 105 Euro (das sind 25 Tage nichts zu Essen) vorab zu bezahlen

ansonsten wird die Klageschrift nicht an den Beklagten weitergereicht.

24.08.2010
Das Amtsgericht übersendet Anna das Sitzungsprotokoll darin behauptet der Richter daß Anna zur Anhörung ohne Entschuldigung nicht erschien.

Im selben Schreiben der Neue Termin zur Anhörung der Betroffenen.

Rechtlich nicht korrekt, da keinerlei Anweisung gegenüber Anna erfolgt.

22.08.2010 Anna plant weitere Klagen gegen den rechtlichen Betreuer. Ihr Privatsekretär (Egon) muss wieder fleissig Gesetze studieren.
20.08.2010
Anna gibt umfassende Interviews zur abgesagten Anhörung und Grundsatzfragen der rechtlichen Betreuung.

20.08.2010
Anna ist begeistert von der Reise, die über den Schwarzwald und Freiburg nach Colmar führt. Endlich kann sie wieder einnmal nach Herzenslust französisch sprechen und Kontakte knüpfen
Ein bißchen Werbung in eigener Sache hat sie auch gemacht, der Erfolg spiegelt sich an den Zugriffszahlen der Internetseite (Gäste aus Frankreich)

20.08.2010

7 Uhr 27


Anna begibt sich auf eine Reise ins Elsaß, ein bißchen Lebensfreude geniesen.
Diese Reise hat sie als Geburtstagsgeschenk erhalten

Per FAX läßt sie dem Amtsgericht mitteilen, daß sie wegen der Klage gegen ihren rechtlichen Betreuer nicht an der Anhörung teilnehmen wird.

19.08.2010
Anna beschließt, der Anhörung aus wichtigem Grund (Klage gegen rechtlichen Betreuer) fernzubleiben
Anna schreibt Absage an das Amtsgericht Überlingen

19.08.2010
Anna reicht Klage beim Amtsgericht Überlingen gegen ihren rechtlichen Betreuer ein

Klagegrund: Herausgabe einer Kopie des Unterbringungsantrages und Erläuterung der Gründe

18.08.2010 keine Antwort vom Amtsgericht Überlingen
17.08.2010 keine Antwort des rechtlichen Betreuers
14.08.2010
Anna schreibt dem Direktor des Amtsgerichtes Überlingen, er soll ihr bis zum 18.08.2010 eine Kopie des unterbringungsantrages, des Gutachtens zur Unterbringung und die Anschrift des Verfahrenspflegers Mitteilen
Anna will sich auf die Anhörung vorbereiten.

13.08.2010
Anna schreibt dem rechtlichen Betreuer einen offenen Brief und fordert den rechtlichen Betreuer auf, eine Kopie des Unterbringungsantrages und die Beweggründe für die Unterbringungung bis zum 17.08.2010 Anna mitzuteilen.

13.08.2010
Anna erhält "Geburtstagsgeschenk" des rechtlichen Betreuers und des Amtsgerichtes Überlingen

Terminbestimmung zur Anhörung: "Betreuungsantrag der Betreuerin" Termin 20.08.2010

Eine Vorladung bzw. Ladung liegt dem Schreiben nicht bei

12.08.2010

20 Uhr 50


Anna kehrt nach Mersburg zurück. Wieder wird sie mit Musik empfangen. Diesmal ein 80 -jähriger Zieharmonikaspieler aus dem Verwaltungsbezirk Ravensburg.

12.08.2010
Anna feiert Ihren 100. Geburtstag auif dem Bodensee

Der Bürgermeister der Stadt Meersburg (oder Vertreter) und die weiteren eingeladenen Honorationen, ebenso der rechtliche Betreuer verweigern derJubilarin eine öffentliche Ehrung.

Die erwartete Urkunde des Bundespräsidenten wurde nicht übergeben.

Annas Enttäuschung war groß, spiegelt aber das Totschweigen der "Alten" in der Öffentlichkeit

(Film und Bildergalerie in Vorbereitung)

Obwohl der rechtliche Betreuer die Einladungen zur Geburtsagsfeier boykotierte, erschienen 172 Gäste, die der Jubilarin gratulierten.

Dazu gesellte sich ein Vertreter der Presse, mit dem sich Anna gut unterhalten konnte.

12.08.2010

8 Uhr 40


Anna wird von zwei Musikanten aus Polen im Hafen begrüßt - es regnet - aber für die Musikanten ist es eine Ehre für Anna zu spielen.

12.08.2010

7 Uhr 30


Keine Zusage von Gästen eingegangen.

11.08.2010

17 Uhr


Mit dem Druck der Verpflegungsgutscheine kann begonnen werden. Er dauert die ganze Nacht.

Dreihundert, Gutscheine werden hergestellt, um eventuelle Gäste zu bewirten.

Drucken, Falten, Klammern - 6000 Handgriffe waren nötig

11.08.2010
BSB übergibt Freikarten für die Geburttagsfahrt und erklärt sich offiziell als Sponsor

Weitere Sponsoren geben sich zzu erkennen.
10.08.2010
Endlich kann Anna Moosmayer auch die Honorationen einladen zu Ihrem denkwürdigen 100. Geburtstag

Auf der Einladungsliste stehen u.a.
der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland
der Bürgermeister der Stadt Meersburg,
der Landrat des Verwaltungsbezirkes Bodenseekreis,
Hochwürden - Pfarrer der katholischen Gemeinde Meersburg,
Vertreter der Presse, Funk und Fernsehen,
Verwandte, Freunde, Bekannte und eine vielzahl sozialer Kontakte

10.08.2010
Anna kann mit großem Aufwand und imensen Kosten (3 Tagessätze) das vom rechtlichen Betreuer zur Verfügung gestellte Geld, um die Gäste zu bewirten bei der Volksbank in Meersburg abholen.

10.08.2010
Bodensee Schiffsbetriebe (BSB) sagen Freikarten zu.

06.08.2010
Anna will Gäste.

Läßt Film mit der Einladung erstellen und veröffentlicht auf youtube.de

Dadurch keine kontrolle über die Anzahl der möglichen Gäste

04.08.2010
Anna gibt Pressemitteilung heraus. Stellt Film für Angehörige der Presse bei youtube.de zur Verfügung.

Ebenso versendet Anna
01.08.2010 -

11.08.2010

Anna sucht noch Sponsoren für das Fest
31.07.2010
Anna hat das Einladungsschreiben fertig, kann es aber nicht drucken lassen und versenden.

Anna verschickt 4 Emails an die Verwandtschaft, da nicht mehr email-Adressen bekannt sind.

28.07.2010
Mitten in die Geburtstagsvorbereitungen platzt der Chefarzt der Alterspsychiatrie vom ZfP Weissenau.
Er will ein Gutachten mit Auftrag des Amtsgerichtes Überlingen von Anna erstellen.
Bevor er das Gutachten erstellt, mißachtet er die Hausordung, die von Anna erstellt wurde, läuft mit Straßenschuhen über die wertvollen Teppiche und mißachtet Annas Menschenwürde.

23.07.2010
Anna hat die rettende Idee: Geburtstag auf dem Bodensee. Sie bittet die Bodenseeschiffsbetriebe um zwei Freifahrten am 12.08.2010

21.07.2010 Der rechtliche Betreuer antwortet, einen Tag zu spät. Die Bitte, die Einladungskarten zu finanzieren (110 Euro) ignoriert er.
20.07.2010 Anna wendet sich an den Bundespräsidenten. Sie erwartet Hilfe von höchster Stelle. Geleichzeitig lädt Anna den Bundespräsidenten zur Geburtstagsfeier ein.
20.07.2010 Antwort auf die Bitte vom 14.07.2010 ist nicht erfolgt.
20.Juli 2010
Egon muss sich vor Gericht verantworten.
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Als juristischer Laie hat er sich gut vorbereitet und kann ohne Beistand eine Einstellung des Verfahrens ereichen.
Die fünf geladenen Zeugen der Anklage mußten Ihre Aussagen für sich behalten.

14.07.2010 Anna plant Ihr Geburttagsfest. Sie erstellt eine Liste der Gäste und bittet den rechtlichen Betreuer, das Geld für Einladungen bis zum 20.Juli 2010 zur Verfügung zu stellen.
23.05.2010 Anna erneuert die Hausordnung aus dem Jahr 2003 und paßt diese an die jetzigen Verhältnisse an. Dokument
16.05.2010 Anna gefällt es gut in ihrem Umfeld, denkt nicht ans Heimkehren.
14.05.2010 Anna Moosmayer ist immer noch unterwegs um persönlich ihre sozialen Kontakte zu pflegen. (Geburtstag ihrer Schwiegermutter)
10.05.2010 Anna fasst den Beschluss, die Rechtsbeschwerde selbst einzulegen und lässt einen Antrag zur Gewährung von Verfahrenskostenhilfe ausarbeiten.

Dazu auch einen Entwurf der Rechtsbeschwerde, um dem Bundesgerichtshof aufzuzeigen, gegen welche Rechtsnormen die Richter in der ersten Instanz und die Richter der Beschwerdeinstanz verstoßen haben sollen.

03.05.2010 Der Verfahrenspfleger lehnt eine Rechtsbeschwerde ab, da er der Ansicht ist, das Gericht habe unter seiner "Aufsicht" alles richtig gemacht.
30.04.2010 Anna schickt eine 100 seitige Abhandlung an "ihren" Verfahrenspfleger, in Überlingen, mit der Bitte, er möge die Rechtsbeschwerde einleiten.
26.04.2010 Anna formuliert mit Hilfe ihres Privatsekretärs Entwürfe zur Rechtsbeschwerde bei dem Bundesgerichtshof.
 24.04.2010 Ehepaar Moosmayer sucht Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof zur Einlegung einer Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH)
20.04.2010 Anna pflegt ihre sozialen Kontakte , die ihr in Weissenau nicht erlaubt waren. Sie lebt wieder auf und ist nun auch wieder selbstständig am Leben beteiligt.
18.04.2010 Anna nimmt Einladung von Bekannten an, um aus der aktuellen Notlage zu entfliehen.  Film
15.04.2010 Anna wartet immer noch auf Antworten von ihrem "rechtlichen" Betreuer
14.04.2010 Ehegatte legt Bechwerde beim Amtsgericht Überlingen gegen seinen Strafbefehl ein.
13.04.2010 Beschwerdebegründung zur Beschwerde vom 21.02.2010 gegen den Beschluß des AG Überlingen vom 05.02.2010 wird beim Landgericht eingereicht.
11.04.2010 Anna bettelt wieder, diesmal ohne Anzeige.
07.04.2010 Ehegatte beantragt die Einsetzung in den vorigen Stand des Verfahrens zum Stand 25.03.2010
07.04.2010  An Ehegatten wird ein Beschluß des Landgerichtes Konstanz vom 26. März 2010 zugestellt.

Darin werden die Beschwerden vom 16.02.2010 und 21.02.2010 zurückgewiesen.

Das Landgericht Konstanz hat den Eingang der Beschwerdebegründungen nicht abgewartet und hat den Beschluß bereits am 26.03.2010 gefasst.

06.04.2010 Ehegatte erhält Strafbefehl wegen "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" begangen am 29.01.2010

Strafmaß 15 Tagessätze.

06.04.2010 Beschwerdebegründung zur Beschwerde vom 16.02.2010 gegen den Beschluß vom 29.01.2010 wird beim Landgericht Konstanz eingereicht.

Zeitgleich, wegen der schwierigen Aktenlage, wird die Vorlage der Beschwerdebegründung zum Beschluß vom 05.02.2010 um eine Woche verschoben.

05.04.2010 Anna greift zur Selbsthilfe.

Sie geht betteln. Malt ein Schild, nimmt Hut und setzt sich an die Meersburger Promenade.

Am Ostermontag, prompt wird sie angezeigt und die Polizei erscheint.

 Film
02.04.2010 Abends. Keine Saisonkarten angekommen.

"rechlicher" Betreuer hat wieder einmal die Anweisungen der Anna nicht befolgt.

Dadurch können erhebliche gesundheitliche und seelische Nachteile der Anna entstehen.

01.04.2010 Anna wieder bei der Sparkasse. Keine Auzahlung des rückständigen Haushaltsgeldes.

Auch keine Auszahlung für das laufende, erst begonnene Monat.

31.03.2010 Ehegatte wartet immer noch auf eine Reaktion des rechtlichen Betreuers wegen dem Schreiben vom 19.03.2010.

Anna ist aufgrund der Weigerung des rechtlichen Betreuers zur Zusammenarbeit mit ihrem Ehegatten, lebensbedrohlich gefährdet. Droht ihr doch lebenslanger Freiheitsentzug mit Todesfolge !

31.03.2010 Anna geht zur Sparkasse.

Rechtlicher Betreuer hat die Anweisungen von Anna nicht befolgt.

Haushaltsgeld konnte nur für Januar 2010 in Empfang genommen werden.

Nufehlen immer noch zwei Monate Haushaltsgeld und die Fenster vom 18.03.2010. Schulden über Schulden.

29.03.2010 Anna Moosmayer stellt beim Amtsgericht Überlingen einen umfassenden Antrag zur Bestellung eines rechtlichen Betreuers:

Aufgabenbereiche:

Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, persönliche Angelegenheiten, Immobiliensorge, Regelung von bestehenden Darlehensverträgen, Rentenangelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten, Verwaltung von Bankkonten, Kontrolle bestehender Verträge, Regelung von ausstehenden Verbindlichen Zugunsten der Betreuten, Kontrollbetreuung für die verbleibenden Betreuungsaufgaben des jetzigen "rechtlichen" Betreuers.

Als rechtlichen Betreuer für die o.g. Angelegenheiten will sie ihren Ehegatten eingsetzt bekommen.

27.03.2010 Auszug aus offenen Brief:

" Frau Dietrich-Hartmann, wie ich in Weissenau erfahren habe, wurde oder wird für mich ein Antrag auf Pflegestufe gestellt. Da mir keine Kopie dieses Antrages vorliegt, möchte ich um meine Akten zu vervollständigen, daß Sie mir eine Kopie des Antrages zusenden. "

27.03.2010 "kein" Pflegdienst kommt, so auch in den Folgetagen
26.03.2010 Anna fordert in einem offenen Brief ihren "rechtlichen" Betreuer auf, mitzuteilen wo ihre Rente geblieben ist. Hat Anna seit 02.12.2009 keinen Eingang von Rentenzahlungen auf ihrem Konto feststellen können.

Ebenso fordert Anna den "rechtlichen" Betreuer auf, eine umfassende Vermögensaufstellung, mit allen Zahlungen und Zahlungseingängen aller Konten zu übersenden.

26.03.2010 Pflegedienst kommt pünktlich.

Anna ist bereits gewaschen, angekleidet und gepflegt. (selbstständig)

25.03.2010 Anna fordert, zur Linderung ihrer Leiden, die sie sich durch die geschlossene Unterbringung bekommen hat, ihren "rechtlichen " Betreuer auf, ihr bis zum 02.04.2010 zwei Saisonkarten für die Bodenseeschiffahrt zu besorgen und zu übergeben.
25.03.2010 Anna fordert "rechtlichen" Betreuer in einem offenen Brief auf, ihr Haushaltgeld für die vergangenen drei Monate auf ihrem Konto zur Verfügung zu stellen. Termin 31.03.2010
25.03.2010 Pflegedienst kommt pünktlich.

Anna ist bereits gewaschen, angekleidet und gepflegt. (selbstständig)

24.03.2010 Ehegatte übersendet dem Landgericht Konstanz Zustandsberichte vom 18.03.2010 und 23.03.2010, sowie den offenen Brief vom 19.03.2010 an den "rechtlichen" Betreuer.
24.03.2010 Pflegedienst kommt pünktlich.

Anna ist bereits gewaschen, angekleidet und gepflegt. (selbstständig)

23.10.2010 Pflegedienst kommt pünktlich.

Anna ist bereits gewaschen, angekleidet und gepflegt. (selbstständig)

23.03.2010 Ehegatte erstellt schriftlich einen Zustandsbericht seiner Ehegattin Anna.

Darin bekundet er, wie sich die körperlichen, geistigen und seelischen "Mängel", die seine Frau aufgrund der Freiheitsberaubung am 17.03.2010 augewiesen haben, zurückgebildet oder zumindest gelindert werden konnten.

22.03.2010 zwei Monate Stromrechnung nicht bezahlt. Rechtlicher Betreuer verursacht wieder einmal acht Euro Mahnkosten.

Anna prangert dies in einem offenen Brief an.

Auszug:

"Haben Sie keine Lust mich rechtlich zu betreuen? Antwort auf diese Frage unbedingt nötig. Warum schmälern Sie mein Vermögen wieder einmal unnötig um den Betrag von 8 Euro? Antwort auf diese Frage unbedingt nötig. Wie Sie aus der Anlage erkennen können, haben Sie wieder die Stromrechnung nicht bezahlt. Warum? "

22.03.2010 Fenster sind eingebaut
22.03.2010 Pflegedienst kommt pünktlich.

Anna ist bereits gewaschen, angekleidet und gepflegt. (selbstständig)

21.03.2010 Pflegedienst kommt pünktlich.

Anna ist bereits gewaschen, angekleidet und gepflegt. (selbstständig)

20.03.2010 Pflegedienst kommt pünktlich.

Anna ist bereits gewaschen, angekleidet und gepflegt. (selbstständig)

Ehegatte teilt Pflegedienstleitung mit, daß er bereit ist Anna Moosmayer am selbstständigen Waschen, ankleiden und pflegen zu hindern.

20.03.2010

und

Folgetage

Anna studiert fleißig die Gesetze und "Ihre" Akte. Aufgrund der umfassenden Akte ca. 1000 Seiten und der geänderten Gesetze ist es sehr langwierig.
19.03.2010 Ehegatte muß auf die Selbstständigkeit der Anna Moosmayer reagieren.

Laut richterlichem Beschluß, muß Anna den Pflegedienst zulassen, sonst wird sie lebenslang eingesperrt.

Also bietet der Ehegatte dem rechlichen Betreuer "zensiert" in einem offenen Brief an, alles zu tun, um den Pflegeversicherungsbetrug durchzusetzen, indem er gegen Bezahlung, seine Ehefrau Anna am selbstständigen Waschen, Anziehen und Pflegen mit allen rechtsstaalichen Mitteln daran hindert.

Auszug aus dem offenen Brief:

"Frau Dietrich-Hartmann, ich erlaube mir in Ihre Dienste zu treten. Meine Ehegattin, Anna Moosmayer, bringt es selbst nicht fertig,, ungewaschen, nicht angezogen und ungepflegt auf den Pflegedienst zu warten. Meine tägliche Bitte, doch auf das Eintreffen des Pflegedienstes zu warten ignoriert sie. Sie wäscht, kleidet und pflegt sich selbst – entgegen dem richterlichen Beschluß. Gemäß meines Arbeits- und Angestelltenvertrages mit meiner Ehegattin, habe ich nach eingehender Prüfung dessen, feststellen müssen, daß die Hinderung am waschen, ankleiden und pflegen nicht mit dem Arbeitsvertrag abgedeckt ist. Nun mein Angebot: Ich bin bereit, an dem eingeleitetem Pflegeversicherungsbetrug gegenüber der Versichertengemeinschaft mitzuwirken Zwar nicht freiwillig, aber existentiell notwendig. Dazu benötige ich sehr viel Zeit, ca. drei bis fünf Stunden täglich um meine Ehegattin zu hindern, sich zu waschen, anzukleiden und zu pflegen. Für eine Pauschale, die nicht von meiner Ehegattin bezahlt werden darf, bin ich gerne bereit, die Aufgabe zu übernehmen. Als unverhandelbare Pauschale setze ich 20 Euro (zwanzig Euro) täglich fest. Diese Pauschale ist jeweils für 30 Tage (600 Euro) im Voraus zu zahlen. Bar und persönlich zu übergeben. Die Hinderung am Waschen, ankleiden und pflegen, beginnt am Folgetag des Geldeinganges. Ich hoffe, daß Sie meine Hilfe annehmen, um die Pflegebedürftigkeit meiner Ehegattin zu untermauern."

19.03.2010 Pflegedienst kommt pünktlich.

Anna ist bereits gewaschen, angekleidet und gepflegt. (selbstständig)

18.03.2010 Anna geht zur Sparkasse. Geld wird vom "rechtlichen" Betreuer verweigert. WARUM ?

Drei Monate Rückstand und dann die zwei Fenster von vorhin. Schulden über Schulden. Zwangsweise auferlegt.

18.03.2010 Anna stellt fest, daß zwei Fenster in ihrer Wohnung in Meersburg kaputt sind.

Sofort läßt sie sich zum Baumarkt bringen und kauft dort selbstständig zwei Fenster.

Sie finanziert die Fenster vorübergehend mit fremden Mitteln.

18.03.2010 Pflegedienst kommt pünktlich.

Anna ist bereits gewaschen, angekleidet und gepflegt. (selbstständig)

18.03.2010 Ehegatte erstellt schriftlich einen Zustandsbericht der aus der Psychiatrie entlassenen Anna.

Darin bekundet er alle körperliche, geistigen und seelischen "Mängel", die seine Frau aufgrund der Freiheitsberaubung aufweist.

17.03.2010 Anna Moosmayer wird aus Psychiatrie entlassen.

Auf dem Weg in Ihre Wohnung in Meersburg, läßt sie sich an der Sparkasse absetzen, um das ausstehende Haushaltsgeld (Dezember 2009, Januar 2010, Februar 2010, März 2010) abzuheben. Sie erhält nur Haushaltgeld für Dezember 2009, daß sie sofort zur Rückzahlung der Schulden verwendet. Die Sparkasse will den Rest bis 18.03.2010 abklären.

Pflegedienst erscheint in ihrer Wohnung zu einem Organisationsgespräch.

unter anderm ... Windeln müssen sie beim Hausarzt rezeptieren lassen ...

Darauf antwortet Anna, warum Windeln, die braucht sie nicht.

Sozialdienst - aber Anna trägt doch welche !

Anna - NEIN. die Zwangs-Windel habe ich vor dem Verlassen der Psychiatrie AUSGEZOGEN.

Vereinbarung: Pflegedienst kommt zum Waschen, anziehen und pflegen, jeden Tag zwischen 11und 12 Uhr.

16.03.2010 Gegen Anna wird eine Anzeige "Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg gestellt.
12.03.2010 Ehegatte reicht beim Landgericht Konstanz vier Schriftsätze ein.

In den weist er auf einen schwerwiegenden Fehler des Amtsrichters hin.

Er beantragt, am laufenden Verfahren beteiligt zu werden.

Auch beantragt er, über die Beschwerden vom 16.02.2010 und 21.02.2010 erst nach der Entlassung von Anna und einer angemessenen Zeit, zum Studium der Akten und Gesetze durch Anna, eine Anhörung und einen Beschwerde-Beschluß zu fassen.

25.02.2010 Ehegatte nimmt Bedingungen zur ambulanten Versorgung an.

-Sozialdienst- beantragt Pflegestufe ?

21.02.2010 Anna legt Beschwerde beim Amtsgericht Überlingen gegen den Beschluß vom 05.02.2010 ein.
16.02.2010 Anna Moosmayer beauftragt, ihren Privatsekretär und die
Selbsthilfegruppe-xxxxxx-xxxxxxxx-xxxxxxxx, ihren Leidensweg weltweit zu veröffentlichen.
Dokument
16.02.2010 Anna legt Beschwerde beim Amtsgericht Überlingen gegen den Beschluß vom 29.01.2010 ein.
10.02.2010 Schreiben an Ehegatten:

"... nach Absprache mit Betreuerin "zensiert" und Herrn Richter "zensiert" beabsichtige ich für Ihre Ehefrau eine ambulante Versorgung zu organisieren. "

"Vorsorglich teile ich Ihnen mit, falls eine ambulante Versorgung nicht gelingen sollte, streben wir eine vollstationäre Versorgung an."

"Mit freundlichen Grüßen
"zensiert"
-Sozialdienst-

05.02.2010 Anna Moosmayer ruft um Hilfe - An alle Haushaltungen Dokument
05.02.2010 "Rechtlicher" Betreuer läßt die 99-jährige Anna Moosmayer einsperren. "Geschlossen"

Richter am Amtsgericht Überlingen genehmigt diesen Freiheitsentzug. §1906 Abs.1 Nr. 1 BGB

" wird die Unterbringung der Betroffenen zur behandlung auf der geschlossenen Station einer psychiatrischen Klinik längstens bis zum 19.3.2010 betreuungsgerichtlich genehmigt.

Die Entscheidung ist sofort wirksam."

  externer Film
04.02.2010  Anna Moosmayer beauftragt Ihren Ehegatten, sie nach Hause zu bringen.

Personal des ZfP Weissenau verhindert dies, gegen den Willen der 99-jährigen.

Einen Tag später, erfährt Ihr Ehegatte vom diensthabenden Arzt Dr.S... der ZfP Weissenau, der zuständige Richter K.. aus Überlingen, hat beschlossen Frau Moosmayer muß 6 Wochen in der Psychiatrie bleiben. Gegen Ihren Willen, so wie sie es Ihrem Ehegatten mitgeteilt hat.

WARUM: Frau Anna Moosmayer ist vollkommen gesund - körperlich und geistig.

Wenn Ihr freier Wille, und den hat Sie, nicht will, kooperriert Sie mit keiner Behörde!

29.01.2010 Anna Moosmayer, wird in das ZfP Weissenau überstellt, angeblich nur zum Esssen. externer Film
29.01.2010
Betreuungsrichter beschließt, die Betrteuung um die "Postkontrolle" zu erweitern.

29.01.2010 Anna Moosmayer wird mit Gewalt aus Ihrer Wohnung, von der Toilette weg, halbnackt dem Richter vorgeführt.

Beteiligte: mindesdens fünf (5) Polizeibeamte, Schlüsseldienst, Schreiner, Betreuungsbehörde LRA Friedrichshafen, mehrere Sanitätskräfte .....

Allergrößtes Aufgebot gegen eine 99 jährige Frau mit eisernen, natürlichen freien Willen.

Ehepaar Moosmayer, ermöglicht den Vollstreckungsbeamten die Umsetzung des richterlichen Beschlußes vom 09.12.2010 zur zwangsweisen, mit Gewaltanwendung, Vorführung zur Anhörung.

Ehegatte steht vor total zerstörer Wohnung

 










  Film  
26.01.2010 Offener Brief an Post AG - Rentenservice, wo ist meine Rente ?
15.01.2010 Offener Brief an Post AG - Rentenservice, wo ist meine Rente ? Wo ist mein Rentenausweis ?
08.01.2010 Anna leiht Geld, um überleben zu können. Rückstand Haushaltsgeld bereits 800 Euro = 800 Euro Schulden.
07.01.2010 immer noch kein Eingang meiner Rente auf meinem Konto ! Warum?
04.01.2010 Keine Rentzahlung auf meinem Konto eingegangen. Konto leer! Haushaltsgeld weg ?
20.12.2009 Anna hat immer noch keine Lust zur Bank zu gehen, um ihr geliehenes Haushaltsgeld zurückzuzahlen. (Hat ja noch Zeit)
09.12.2009 Betreuungsrichter beschließt die Zwangsweise, unter Gewaltanwendung, Vorführung der Anna Moosmayer zur Anhörung.
01.12.2009  Anna beschließt, in den Wintermonaten, das ihr vom "rechtlichen" Betreuer zugesicherte Haushaltsgeld bis April 2010 auf dem Konto zu lassen. Das Abholen des Geldes ist mit öffentlichen Verkehrsmittel zu umständlich. Mit Bekannten hat sie eine Zwischenfinaziertung abgesprochen. Vier Monate, 1600 Euro.
05.11.2009 Anna Moosmayer bestellt Ihren Ehegatten zum "persönlichen" Betreuer. Dokument
23.10.2009 Begutachtung durch Nervenarzt im ZfP Weissenau.

Anschließend Entlassung nach Hause

  Film
22.10.2009 Verhaftung der Anna Moosmayer während des Geldabhebens.

Zwangsweise Unterbringung im ZfP Weissenau wegen Begutachtung.

September 2009 Moos im Passeiertal  Film
September 2009 Bozen Film

 Film

 Film

September 2009 Anna befindet sich in der Schweiz, Italien und Österreich  

Schauen Sie bitte öfters auf www.moosmayer.info nach. Jeden Tag kann was neues sein.

Demnächst erwarten wir offene Briefe an Behörden und die Öffentlichkeit.




„ Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit ist unverletzlich. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich... .
(Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland )

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