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unsere Ehe |
unsere Festung |
... ein Spruch aus frühen Jahren der zwischnmenschlichen Beziehungen. Heute durch die bundesdeutschen Gesetze eigentlich nicht haltbar. Das 1992 geschaffene "Ermächtigungsgesetz" erlaubt den Behörden in jede bestehende Ehe einzubrechen und diese zu zerstören.
Das die in Deutschland an der tagesordnung von Behörden ist, belegen zahlreiche Augenzeugenberichte in der Bekanntschaft, Nachbarschaft, im Freundeskreis, in einschlägigen seriösen Zeitungen und Zeitschriften, soeie in Berichten in Funk und Fernsehen.
Nur ein Beispiel:Herr Huber ist mit Frau Huber seit 42 Jahren verheiratet (sowas gibt es heute noch). Die beiden haben sich ein kleines Reich - Haus und Garten - schuldenfrei - aufgebaut. Eigentlich ein Sorgenfreies Leben. Er 66, sie 61. Eines Tages schwächelt Herr Huber und muß ins Krankenhaus. Seine Frau ist Freundinnen auf Mallorca - Keglerausflug. Da sich scheinbar um Herrn Huber niemand kümmert, beantragt das Krankenhaus die rechtliche Betreuung. Dieser Umstand wird Herrn Huber nicht bewußt, da alle nur von Betreuung reden. Herr Huber wird im Anschluß in ein Altenheim überstellt, das er mit seinem Anwesen finanziert.
frau Huber ist überrascht, als sie von Ihrem Keglerausflug zurückkehrt. Sie will Einspruch / Beschwerde gegen die Bestellung des rechtlichen Betreuers bei Gericht vrobringen. Doch sie hat die gesetzliche Frist von 14 Tagen um einenTag überschritten. In 8 Jahren ist das Vermögen verbraucht. Und noch eins bekommt Frau Huber obendrauf. Da das Anwesen nur auf den Namen von Herrn Huber eingetragen ist, verlangt der rechtliche Betreuer nun Miete, für das gemeinsam erwirtschaftete Anwesen.
Der Fall ist im Grunde so passiert, Namen und Orte wurden geändert.
Sorgen Sie vor, nur gemeinsames Eigentum schützt vor einzelner rechtlicher Betreuung - aber nicht vor rechtlicher Betreuung von beiden Eheleuten.
Geben Sie vorsichtshalber meherern Bekannten und Verwandten General- und Vorsorgevollmachten. Und sagen niemals Fremden, das sie vermögend sind.

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„ Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit ist unverletzlich. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich... .
(Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland )
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