aktualisiert am 29. Oktober 2009                                                      
Diese Webseite wurde von mir, Anna Moosmayer in Auftrag gegeben. Sie ist nach meinen Wünschen erstellt, und spiegelt die heutige Gesellschaft mit all Ihren unmenschlichen Machenschaften gegenüber dem sogenannten "freien erwachsenen" Bürger Deutschlands.
Jeder Deutsche hat das Recht frei zu leben. Jeder? Ich nicht. Aufgrund einer "anonymen" Anzeige kam ich mit 97 Jahren in das Räderwerk der rechtlichen Betreuungsindustrie. Seitdem kämpfe ich für meine Freiheit und für die Freiheit aller Deutschen - Unsere "christlichen" und "demokratischen" Politiker haben 1992 die Weichen in Richtung "Dritte Diktatur" Deutschlands gestellt.
Jeder Deutsche, auch jeder Migrant, jeder Mensch auf diesem Planet hat das Recht Über die Machenschaften der Politik und Rechtssprechung in unserem "freien" Land Auskunft zu bekommen. Aus rechtlichen Gründen sind Teile der Seite nur für Mitglieder bzw. Personen mit berechtigtem Interesse über ein Passwort zugänglich.
richterliche Beschlüsse

Richter sind wahrscheinlich die sonderbarsten Menschen in unserer Gesellschaft. Stehen Sie doch immer mit einem Bein am Gefängnissrand. Es gibt welche, die können, oder wollen keine Akten lesen. Dann gibt es welche, die lassen Sozialhilfebetrug zu. Und wieder welche, die fassen Beschlüsse gegen Personen und wenn diese Personen die Beschlüsse befolgen, werden sie gejagt, weil sie nicht gegen die richterlichen Beschlüsse verstoßen.

Da mußte ich folgenden Beschluß eines Richters persönlich miterleben:

Es wurde eine Postöffnung als rechtliche Betreuungsmaßnahme vom Richter angeordnet.

Das bedeutet, das der Richter mir verbietet, meine Post selbsständig zu öffnen.

Dies ist die Aufgabe de rechtlichen Betreuers.

Nun schickt das Gericht Briefe an den rechtlich Betreuten - also mich, vermutlich, ohne den rechtlichen Betreuer zu informieren. Der muß ja den Brief öffnen. Auch Briefe von der in der Öffentlichkeit umstrittenen ZfP Weissenau wurden dem rechtlich Betreuten zugestellt. Widerum kein rechtlicher Betreuer kümmerte sich um die Öffnung dieser Briefe.

Monate später wird der rechtlich Betreute von der Polizei in Gewahrsam genommen, weil der rechtlich Betreute nicht gegen die Anordnung des Richters verstoßen hat, und seine Post geschlossen hielt.

Meines Erachtens liegt hier ein grober Fehler des Richters vor, da er bei der Absendung der Post an den rechtlich Betreuten wußte, das der rechtlich Betreute seine Post nicht öffnen darf.

Wer zahlt den Schaden, den die Allgemeinheit erlitt?

Demnächst mehr.


„ Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit ist unverletzlich. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich... .
(Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland )

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