Richter sind wahrscheinlich die sonderbarsten Menschen in unserer Gesellschaft. Stehen Sie doch immer mit einem Bein am Gefängnissrand. Es gibt welche, die können, oder wollen keine Akten lesen. Dann gibt es welche, die lassen Sozialhilfebetrug zu. Und wieder welche, die fassen Beschlüsse gegen Personen und wenn diese Personen die Beschlüsse befolgen, werden sie gejagt, weil sie nicht gegen die richterlichen Beschlüsse verstoßen.
Da mußte ich folgenden Beschluß eines Richters persönlich miterleben:
Es wurde eine Postöffnung als rechtliche Betreuungsmaßnahme vom Richter angeordnet.
Das bedeutet, das der Richter mir verbietet, meine Post selbsständig zu öffnen.
Dies ist die Aufgabe de rechtlichen Betreuers.
Nun schickt das Gericht Briefe an den rechtlich Betreuten - also mich, vermutlich, ohne den rechtlichen Betreuer zu informieren. Der muß ja den Brief öffnen. Auch Briefe von der in der Öffentlichkeit umstrittenen ZfP Weissenau wurden dem rechtlich Betreuten zugestellt. Widerum kein rechtlicher Betreuer kümmerte sich um die Öffnung dieser Briefe.
Monate später wird der rechtlich Betreute von der Polizei in Gewahrsam genommen, weil der rechtlich Betreute nicht gegen die Anordnung des Richters verstoßen hat, und seine Post geschlossen hielt.
Meines Erachtens liegt hier ein grober Fehler des Richters vor, da er bei der Absendung der Post an den rechtlich Betreuten wußte, das der rechtlich Betreute seine Post nicht öffnen darf.
Wer zahlt den Schaden, den die Allgemeinheit erlitt?
Demnächst mehr.