aktualisiert am 21.04.2010                                               
Diese Webseite wurde von mir, Anna Moosmayer in Auftrag gegeben. Sie ist nach meinen Wünschen erstellt, und spiegelt die heutige Gesellschaft mit all Ihren unmenschlichen Machenschaften gegenüber dem sogenannten "freien erwachsenen" Bürger Deutschlands.
Jeder Deutsche hat das Recht frei zu leben. Jeder? Ich nicht. Aufgrund einer "anonymen" Anzeige kam ich mit 97 Jahren in das Räderwerk der rechtlichen Betreuungsindustrie. Seitdem kämpfe ich für meine Freiheit und für die Freiheit aller Deutschen - Unsere "christlichen" und "demokratischen" Politiker haben 1992 die Weichen in Richtung "Dritte Diktatur" Deutschlands gestellt.
Jeder Deutsche, auch jeder Migrant, jeder Mensch auf diesem Planet hat das Recht Über die Machenschaften der Politik und Rechtssprechung in unserem "freien" Land Auskunft zu bekommen. Aus rechtlichen Gründen sind Teile der Seite nur für Mitglieder bzw. Personen mit berechtigtem Interesse über ein Passwort zugänglich.
Aktuelles   fortlaufend seit    

  September 2009

 21.04.2010 Ehepaar Moosmayer beauftragt Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof zur Einlegung einer Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH)
18.04.2010 Anna nimmt Einladung von Bekannten an, um aus der aktuellen Notlage zu entfliehen.  Film
15.04.2010 Anna wartet immer noch auf Antworten von ihrem "rechtlichen" Betreuer
14.04.2010 Ehegatte legt Bechwerde beim Amtsgericht Überlingen gegen seinen Strafbefehl ein.
13.04.2010 Beschwerdebegründung zur Beschwerde vom 21.02.2010 gegen den Beschluß des AG Überlingen vom 05.02.2010 wird beim Landgericht eingereicht.
11.04.2010 Anna bettelt wieder, diesmal ohne Anzeige.
07.04.2010 Ehegatte beantragt die Einsetzung uin den vorigen Stand des Verfahrens zum Stand 25.03.2010
07.04.2010  An Ehegatten wird ein Beschluß des Landgerichtes Konstanz vom 26. März 2010 zugestellt.

Darin werden die Beschwerden vom 16.02.2010 und 21.02.2010 zurückgewiesen.

Das Landgericht Konstanz hat den Eingang der Beschwerdebegründungen nicht abgewartet und hat den Beschluß gefasst.

06.04.2010 Ehegatte erhält Strafbefehl wegen "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" begangen am 29.01.2010

Strafmaß 15 Tagessätze.

06.04.2010 Beschwerdebegründung zur Beschwerde vom 16.02.2010 gegen den Beschluß vom 29.01.2010 wird beim Landgericht Konstanz eingereicht.

Zeitgleich, wegen der schwierigen Aktenlage, wird die Vorlage der Beschwerdebegründung zum Beschluß vom 05.02.2010 um eine Woche verschoben.

05.04.2010 Anna greift zur Selbsthilfe.

Sie geht betteln. Malt ein Schild, nimmt Hut und setzt sich an die Meersburger Promenade.

Am Ostermontag, prompt wird sie angezeigt und die Polizei erscheint.

 Film
02.04.2010 Abends. Keine Saisonkarten angekommen.

"rechlicher" Betreuer hat wieder einmal die Anweisungen der Anna nicht befolgt.

Dadurch können erhebliche gesundheitliche und seelische Nachteile der Anna entstehen.

01.04.2010 Anna wieder bei der Sparkasse. Keine Auzahlung des rückständigen Haushaltsgeldes.

Auch keine Auszahlung für das laufende, erst begonnene Monat.

31.03.2010 Ehegatte wartet immer noch auf eine Reaktion des rechtlichen Betreuers wegen dem Schreiben vom 19.03.2010.

Anna ist aufgrund der Weigerung des rechtlichen Betreuers zur Zusammenarbeit mit ihrem Ehegatten, lebensbedrohlich gefährdet. Droht ihr doch lebenslanger Freiheitsentzug mit Todesfolge !

31.03.2010 Anna geht zur Sparkasse.

Rechtlicher Betreuer hat die Anweisungen von Anna nicht befolgt.

Haushaltsgeld konnte nur für Januar 2010 in Empfang genommen werden.

Nufehlen immer noch zwei Monate Haushaltsgeld und die Fenster vom 18.03.2010. Schulden über Schulden.

29.03.2010 Anna Moosmayer stellt beim Amtsgericht Überlingen einen umfassenden Antrag zur Bestellung eines rechtlichen Betreuers:

Aufgabenbereiche:

Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, persönliche Angelegenheiten, Immobiliensorge, Regelung von bestehenden Darlehensverträgen, Rentenangelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten, Verwaltung von Bankkonten, Kontrolle bestehender Verträge, Regelung von ausstehenden Verbindlichen Zugunsten der Betreuten, Kontrollbetreuung für die verbleibenden Betreuungsaufgaben des jetzigen "rechtlichen" Betreuers.

Als rechtlichen Betreuer für die o.g. Angelegenheiten will sie ihren Ehegatten eingsetzt bekommen.

27.03.2010 Auszug aus offenen Brief:

" Frau Dietrich-Hartmann, wie ich in Weissenau erfahren habe, wurde oder wird für mich ein Antrag auf Pflegestufe gestellt. Da mir keine Kopie dieses Antrages vorliegt, möchte ich um meine Akten zu vervollständigen, daß Sie mir eine Kopie des Antrages zusenden. "

27.03.2010 "kein" Pflegdienst kommt, so auch in den Folgetagen
26.03.2010 Anna fordert in einem offenen Brief ihren "rechtlichen" Betreuer auf, mitzuteilen wo ihre Rente geblieben ist. Hat Anna seit 02.12.2009 keinen Eingang von Rentenzahlungen auf ihrem Konto feststellen können.

Ebenso fordert Anna den "rechtlichen" Betreuer auf, eine umfassende Vermögensaufstellung, mit allen Zahlungen und Zahlungseingängen aller Konten zu übersenden.

26.03.2010 Pflegedienst kommt pünktlich.

Anna ist bereits gewaschen, angekleidet und gepflegt. (selbstständig)

25.03.2010 Anna fordert, zur Linderung ihrer Leiden, die sie sich durch die geschlossene Unterbringung bekommen hat, ihren "rechtlichen " Betreuer auf, ihr bis zum 02.04.2010 zwei Saisonkarten für die Bodenseeschiffahrt zu besorgen und zu übergeben.
25.03.2010 Anna fordert "rechtlichen" Betreuer in einem offenen Brief auf, ihr Haushaltgeld für die vergangenen drei Monate auf ihrem Konto zur Verfügung zu stellen. Termin 31.03.2010
25.03.2010 Pflegedienst kommt pünktlich.

Anna ist bereits gewaschen, angekleidet und gepflegt. (selbstständig)

24.03.2010 Ehegatte übersendet dem Landgericht Konstanz Zustandsberichte vom 18.03.2010 und 23.03.2010, sowie den offenen Brief vom 19.03.2010 an den "rechtlichen" Betreuer.
24.03.2010 Pflegedienst kommt pünktlich.

Anna ist bereits gewaschen, angekleidet und gepflegt. (selbstständig)

23.10.2010 Pflegedienst kommt pünktlich.

Anna ist bereits gewaschen, angekleidet und gepflegt. (selbstständig)

23.03.2010 Ehegatte erstellt schriftlich einen Zustandsbericht seiner Ehegattin Anna.

Darin bekundet er, wie sich die körperlichen, geistigen und seelischen "Mängel", die seine Frau aufgrund der Freiheitsberaubung am 17.03.2010 augewiesen haben, zurückgebildet oder zumindest gelindert werden konnten.

22.03.2010 zwei Monate Stromrechnung nicht bezahlt. Rechtlicher Betreuer verursacht wieder einmal acht Euro Mahnkosten.

Anna prangert dies in einem offenen Brief an.

Auszug:

"Haben Sie keine Lust mich rechtlich zu betreuen? Antwort auf diese Frage unbedingt nötig. Warum schmälern Sie mein Vermögen wieder einmal unnötig um den Betrag von 8 Euro? Antwort auf diese Frage unbedingt nötig. Wie Sie aus der Anlage erkennen können, haben Sie wieder die Stromrechnung nicht bezahlt. Warum? "

22.03.2010 Fenster sind eingebaut
22.03.2010 Pflegedienst kommt pünktlich.

Anna ist bereits gewaschen, angekleidet und gepflegt. (selbstständig)

21.03.2010 Pflegedienst kommt pünktlich.

Anna ist bereits gewaschen, angekleidet und gepflegt. (selbstständig)

20.03.2010 Pflegedienst kommt pünktlich.

Anna ist bereits gewaschen, angekleidet und gepflegt. (selbstständig)

Ehegatte teilt Pflegedienstleitung mit, daß er bereit ist Anna Moosmayer am selbstständigen Waschen, ankleiden und pflegen zu hindern.

20.03.2010

und

Folgetage

Anna studiert fleißig die Gesetze und "Ihre" Akte. Aufgrund der umfassenden Akte ca. 1000 Seiten und der geänderten Gesetze ist es sehr langwierig.
19.03.2010 Ehegatte muß auf die Selbstständigkeit der Anna Moosmayer reagieren.

Laut richterlichem Beschluß, muß Anna den Pflegedienst zulassen, sonst wird sie lebenslang eingesperrt.

Also bietet der Ehegatte dem rechlichen Betreuer "zensiert" in einem offenen Brief an, alles zu tun, um den Pflegeversicherungsbetrug durchzusetzen, indem er gegen Bezahlung, seine Ehefrau Anna am selbstständigen Waschen, Anziehen und Pflegen mit allen rechtsstaalichen Mitteln daran hindert.

Auszug aus dem offenen Brief:

"Frau Dietrich-Hartmann, ich erlaube mir in Ihre Dienste zu treten. Meine Ehegattin, Anna Moosmayer, bringt es selbst nicht fertig,, ungewaschen, nicht angezogen und ungepflegt auf den Pflegedienst zu warten. Meine tägliche Bitte, doch auf das Eintreffen des Pflegedienstes zu warten ignoriert sie. Sie wäscht, kleidet und pflegt sich selbst – entgegen dem richterlichen Beschluß. Gemäß meines Arbeits- und Angestelltenvertrages mit meiner Ehegattin, habe ich nach eingehender Prüfung dessen, feststellen müssen, daß die Hinderung am waschen, ankleiden und pflegen nicht mit dem Arbeitsvertrag abgedeckt ist. Nun mein Angebot: Ich bin bereit, an dem eingeleitetem Pflegeversicherungsbetrug gegenüber der Versichertengemeinschaft mitzuwirken Zwar nicht freiwillig, aber existentiell notwendig. Dazu benötige ich sehr viel Zeit, ca. drei bis fünf Stunden täglich um meine Ehegattin zu hindern, sich zu waschen, anzukleiden und zu pflegen. Für eine Pauschale, die nicht von meiner Ehegattin bezahlt werden darf, bin ich gerne bereit, die Aufgabe zu übernehmen. Als unverhandelbare Pauschale setze ich 20 Euro (zwanzig Euro) täglich fest. Diese Pauschale ist jeweils für 30 Tage (600 Euro) im Voraus zu zahlen. Bar und persönlich zu übergeben. Die Hinderung am Waschen, ankleiden und pflegen, beginnt am Folgetag des Geldeinganges. Ich hoffe, daß Sie meine Hilfe annehmen, um die Pflegebedürftigkeit meiner Ehegattin zu untermauern."

19.03.2010 Pflegedienst kommt pünktlich.

Anna ist bereits gewaschen, angekleidet und gepflegt. (selbstständig)

18.03.2010 Anna geht zur Sparkasse. Geld wird vom "rechtlichen" Betreuer verweigert. WARUM ?

Drei Monate Rückstand und dann die zwei Fenster von vorhin. Schulden über Schulden. Zwangsweise auferlegt.

18.03.2010 Anna stellt fest, daß zwei Fenster in ihrer Wohnung in Meersburg kaputt sind.

Sofort läßt sie sich zum Baumarkt bringen und kauft dort selbstständig zwei Fenster.

Sie finanziert die Fenster vorübergehend mit fremden Mitteln.

18.03.2010 Pflegedienst kommt pünktlich.

Anna ist bereits gewaschen, angekleidet und gepflegt. (selbstständig)

18.03.2010 Ehegatte erstellt schriftlich einen Zustandsbericht der aus der Psychiatrie entlassenen Anna.

Darin bekundet er alle körperliche, geistigen und seelischen "Mängel", die seine Frau aufgrund der Freiheitsberaubung aufweist.

17.03.2010 Anna Moosmayer wird aus Psychiatrie entlassen.

Auf dem Weg in Ihre Wohnung in Meersburg, läßt sie sich an der Sparkasse absetzen, um das ausstehende Haushaltsgeld (Dezember 2009, Januar 2010, Februar 2010, März 2010) abzuheben. Sie erhält nur Haushaltgeld für Dezember 2009, daß sie sofort zur Rückzahlung der Schulden verwendet. Die Sparkasse will den Rest bis 18.03.2010 abklären.

Pflegedienst erscheint in ihrer Wohnung zu einem Organisationsgespräch.

unter anderm ... Windeln müssen sie beim Hausarzt rezeptieren lassen ...

Darauf antwortet Anna, warum Windeln, die braucht sie nicht.

Sozialdienst - aber Anna trägt doch welche !

Anna - NEIN. die Zwangs-Windel habe ich vor dem Verlassen der Psychiatrie AUSGEZOGEN.

Vereinbarung: Pflegedienst kommt zum Waschen, anziehen und pflegen, jeden Tag zwischen 11und 12 Uhr.

16.03.2010 Gegen Anna wird eine Anzeige "Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg gestellt.
12.03.2010 Ehegatte reicht beim Landgericht Konstanz vier Schriftsätze ein.

In den weist er auf einen schwerwiegenden Fehler des Amtsrichters hin.

Er beantragt, am laufenden Verfahren beteiligt zu werden.

Auch beantragt er, über die Beschwerden vom 16.02.2010 und 21.02.2010 erst nach der Entlassung von Anna und einer angemessenen Zeit, zum Studium der Akten und Gesetze durch Anna, eine Anhörung und einen Beschwerde-Beschluß zu fassen.

KW 8 - 2010 Ehegatte nimmt Bedingungen zur ambulanten Versorgung an.

-Sozialdienst- beantragt Pflegestufe ?

21.02.2010 Anna legt Beschwerde beim Amtsgericht Überlingen gegen den Beschluß vom 05.02.2010 ein.
KW 8 - 2010 Ehegatte nimmt Bedingungen zur ambulanten Versorgung an.

-Sozialdienst- beantragt Pflegestufe ?

21.02.2010 Anna legt Beschwerde beim Amtsgericht Überlingen gegen den Beschluß vom 05.02.2010 ein.
16.02.2010 Anna Moosmayer beauftragt, ihren Privatsekretär und die
Selbsthilfegruppe-xxxxxx-xxxxxxxx-xxxxxxxx, ihren Leidensweg weltweit zu veröffentlichen.
Dokument
16.02.2010 Anna legt Beschwerde beim Amtsgericht Überlingen gegen den Beschluß vom 29.01.2010 ein.
10.02.2010 Schreiben an Ehegatten:

"... nach Absprache mit Betreuerin "zensiert" und Herrn Richter "zensiert" beabsichtige ich für Ihre Ehefrau eine ambulante Versorgung zu organisieren. "

"Vorsorglich teile ich Ihnen mit, falls eine ambulante Versorgung nicht gelingen sollte, streben wir eine vollstationäre Versorgung an."

"Mit freundlichen Grüßen
"zensiert"
-Sozialdienst-

05.02.2010 Anna Moosmayer ruft um Hilfe - An alle Haushaltungen Dokument
05.02.2010 "Rechtlicher" Betreuer läßt die 99-jährige Anna Moosmayer einsperren. "Geschlossen"

Richter am Amtsgericht Überlingen genehmigt diesen Freiheitsentzug. §1906 Abs.1 Nr. 1 BGB

" wird die Unterbringung der Betroffenen zur behandlung auf der geschlossenen Station einer psychiatrischen Klinik längstens bis zum 19.3.2010 betreuungsgerichtlich genehmigt.

Die Entscheidung ist sofort wirksam."

  externer Film
04.02.2010  Anna Moosmayer beauftragt Ihren Ehegatten, sie nach Hause zu bringen.

Personal des ZfP Weissenau verhindert dies, gegen den Willen der 99-jährigen.

Einen Tag später, erfährt Ihr Ehegatte vom diensthabenden Arzt Dr.S... der ZfP Weissenau, der zuständige Richter K.. aus Überlingen, hat beschlossen Frau Moosmayer muß 6 Wochen in der Psychiatrie bleiben. Gegen Ihren Willen, so wie sie es Ihrem Ehegatten mitgeteilt hat.

WARUM: Frau Anna Moosmayer ist vollkommen gesund - körperlich und geistig.

Wenn Ihr freier Wille, und den hat Sie, nicht will, kooperriert Sie mit keiner Behörde!

29.01.2010 Anna Moosmayer, wird in das ZfP Weissenau überstellt, angeblich nur zum Esssen. externer Film
29.01.2010 Betreuungsrichter beschließt, die Betrteuung um die "Postkontrolle" zu erweitern.
29.01.2010 Anna Moosmayer wird mit Gewalt aus Ihrer Wohnung, von der Toilette weg, halbnackt dem Richter vorgeführt.

Beteiligte: mindesdens fünf (5) Polizeibeamte, Schlüsseldienst, Schreiner, Betreuungsbehörde LRA Friedrichshafen, mehrere Sanitätskräfte .....

Allergrößtes Aufgebot gegen eine 99 jährige Frau mit eisernen, natürlichen freien Willen.

Ehepaar Moosmayer, ermöglicht den Vollstreckungsbeamten die Umsetzung des richterlichen Beschlußes vom 09.12.2010 zur zwangsweisen, mit Gewaltanwendung, Vorführung zur Anhörung.

Ehegatte steht vor total zerstörer Wohnung

 










  Film  
26.01.2010 Offener Brief an Post AG - Rentenservice, wo ist meine Rente ?
15.01.2010 Offener Brief an Post AG - Rentenservice, wo ist meine Rente ? Wo ist mein Rentenausweis ?
08.01.2010 Anna leiht Geld, um überleben zu können. Rückstand Haushaltsgeld bereits 800 Euro = 800 Euro Schulden.
07.01.2010 immer noch kein Eingang meiner Rente auf meinem Konto ! Warum?
04.01.2010 Keine Rentzahlung auf meinem Konto eingegangen. Konto leer! Haushaltsgeld weg ?
20.12.2009 Anna hat immer noch keine Lust zur Bank zu gehen, um ihr geliehenes Haushaltsgeld zurückzuzahlen. (Hat ja noch Zeit)
09.12.2009 Betreuungsrichter beschließt die Zwangsweise, unter Gewaltanwendung, Vorführung der Anna Moosmayer zur Anhörung.
01.12.2009  Anna beschließt, in den Wintermonaten, das ihr vom "rechtlichen" Betreuer zugesicherte Haushaltsgeld bis April 2010 auf dem Konto zu lassen. Das Abholen des Geldes ist mit öffentlichen Verkehrsmittel zu umständlich. Mit Bekannten hat sie eine Zwischenfinaziertung abgesprochen. Vier Monate, 1600 Euro.
05.11.2009 Anna Moosmayer bestellt Ihren Ehegatten zum "persönlichen" Betreuer. Dokument
23.10.2009 Begutachtung durch Nervenarzt im ZfP Weissenau.

Anschließend Entlassung nach Hause

  Film
22.10.2009 Verhaftung der Anna Moosmayer während des Geldabhebens.

Zwangsweise Unterbringung im ZfP Weissenau wegen Begutachtung.

September 2009 Moos im Passeiertal  Film
September 2009 Bozen Film

 Film

 Film

September 2009 Anna befindet sich in der Schweiz, Italien und Österreich  

Schauen Sie bitte öfters auf www.moosmayer.info nach. Jeden Tag kann was neues sein.

Demnächst erwarten wir offene Briefe an Behörden und die Öffentlichkeit.

„ Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit ist unverletzlich. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich... .
(Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland )

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